Georg Forster Gesamtschule

Integrierte Gesamtschule Wörrstadt

In unserer Bildergalerie zeigen wir Ihnen Bilder von unserer Schule und von Aktivitäten, die an unserer Schule stattgefunden haben.
Zu den rechtlichen Fragen über Bilder auf Schulhomepages hier einige wichtige Informationen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel über diesen Link.

Schulweihnachtsfeier-Fall
Lehrer X hat auf der Schulweihnachtsfeier Fotos von der Veranstaltung geschossen und möchte diese auf der Schulhomepage veröffentlichen. Muss er die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen? Sofern X nicht Einzelaufnahmen sondern Gruppenphotos der anwesenden Personen angefertigt hat, bedarf es der Einwilligung der abgebildeten Personen nicht . Es greift vielmehr die gesetzliche Ausnahme ein, welche die Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos auch ohne Einwilligung der Betroffenen gestattet.

Schulausflug-Fall
Der Klassenlehrer Y hat beim Schulausflug nach Paris Fotos vom Eiffelturm aufgenommen, auf denen am Rande auch Schüler erkennbar sind. Er möchte diese Bilder ins Internet stellen. Müssen die Schüler oder deren Erziehungsberechtigten einwilligen? Einer Einwilligung bedarf es in der Regel nicht, da auch hier eine gesetzliche Ausnahme vom Einwilligungserfordernis eingreift . Die Personen erscheinen auf dem Foto nur als so genanntes "Beiwerk" neben dem Motivschwerpunkt Eiffelturm.

Stadtdirektor-Fall
Lehrerin X photographiert den Stadtdirektor Y, als dieser anlässlich der Abiturfeier eine Rede hält. Y protestiert energisch gegen die Veröffentlich seines Fotos auf der Internetseite der Schule. Dürfen die Fotos dennoch ins Internet gestellt werden? Auch die Veröffentlichung von Fotos bekannter Persönlichkeiten zählen zu den gesetzlichen Ausnahmen, in denen eine Einwilligung nicht erforderlich ist. Der Stadtdirektor zählt aufgrund seines Amtes zu dem Kreis der "Personen des Zeitgeschehens" und kann sich daher gegen die Veröffentlichung nicht zur Wehr setzten.